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   VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254   

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VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254 (https://dejure.org/2008,62256)
VG München, Entscheidung vom 16.10.2008 - M 24 K 08.50254 (https://dejure.org/2008,62256)
VG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - M 24 K 08.50254 (https://dejure.org/2008,62256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254
    Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ist die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung unverzüglich zu widerrufen, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahme auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwG, Urt. v. 1.11.2005, DVBl 2006, 511 zu Afghanistan).

    Ist die Asylanerkennung also erfolgt, weil der Ausländer bereits Verfolgung erlitten oder unmittelbar bevorstehende Verfolgung zu befürchten hatte, sind die Anerkennungsvoraussetzungen nur dann weggefallen, wenn der Betroffene vor künftiger Verfolgung hinreichend sicher ist (st. Rspr.: BVerwG, Urt. v. 24.11.1992, Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1 und Urt. v. 1.11.2005, a.a.O.).

    Nur im Fall des Wegfalls der Umstände, aufgrund derer er als Flüchtling anerkannt worden ist, könnte es der Kläger nicht länger ablehnen, den Schutz des Staats seiner Staatsangehörigkeit (wieder) in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.11.2005, a.a.O.).

    Zur Frage der Anwendbarkeit von § 73 Abs. 2a AsylVfG auf vor und nach dem 1. Januar 2005 wirksam gewordene Widerrufsentscheidungen stellte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 1.11.2005, a.a.O.) zunächst fest, dass sich diese Vorschrift nicht auf solche Altfälle bezieht, in denen bei Inkrafttreten der Bestimmung bereits ein Widerruf erfolgt war.

  • BVerwG, 06.12.2007 - 10 B 146.07

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Ermessen,

    Auszug aus VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. Dezember 2007 (10 B 146/07) die Beschwerde der Bundesrepublik gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juli 2007 für zulässig und begründet erachtet.
  • VG München, 07.02.2008 - M 24 K 07.50978

    Widerruf einer Asylanerkennung; Ermessen; Herkunftsland: Türkei

    Auszug aus VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr das Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eröffnet; eine inhaltliche Entscheidung insoweit steht jedoch noch aus, so dass das Gericht zum derzeitigen Zeitpunkt der bisherigen Rechtsprechung der beiden genannten Gerichte folgt (so auch schon VG München, Urt. v. 7.2.2008, M 24 K 07.50978).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254
    In einer weiteren Entscheidung (Urt. v. 20.3.2007, NVwZ 2007, 1089 ff.) bejahte das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob § 73 Abs. 2a AsylVfG auch für den nach dem 1. Januar 2005 ausgesprochenen Widerruf einer vor diesem Zeitpunkt unanfechtbar gewordenen Anerkennung gilt mit der Maßgabe, dass die in Satz 1 der Vorschrift vorgesehene neue Drei-Jahres-Frist, nach deren Ablauf das Bundesamt spätestens erstmals die Widerrufsvoraussetzungen zu prüfen hat, bei einer Alt-Anerkennung erst ab 1. Januar 2005 zu laufen beginnt.
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 7.01

    Rechtskräftige Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254
    Hat das Bundesamt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Befolgung eines rechtskräftig gewordenen gerichtlichen Urteils ausgesprochen, ist ein Widerruf dieser Entscheidung allerdings nur zulässig, soweit dem die Rechtskraft des Urteils gemäß § 121 VwGO nicht entgegensteht (BVerwGE 115, 118 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 11 LB 264/05

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    Auszug aus VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254
    Gleichwohl geht das Gericht derzeit noch nicht davon aus, dass der Reformprozess bereits weit genug fortgeschritten ist, um eine menschenrechtswidrige Behandlung des Klägers durch türkische Sicherheitsorgane in der Praxis mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen zu können (vgl. auch VG München, Urt. v. 9.3.2006, M 24 K 05.50902; Urt. v. 20.7.2006, M 24 K 06.50238; Urt. v. 19.7.2007, M 24 K 07.50054 und Urt. v. 14. August 2008, M 24 K 08.50280; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.7.2006, 11 LB 264/05 nach juris; VG Stuttgart, Urt. v. 8.10.2007, A 11 K 300/07 nach juris).
  • VGH Bayern, 04.07.2007 - 23 B 07.30069

    Verfahrensrecht, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, Drei-Jahres-Frist,

    Auszug aus VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat weiter mit Beschlüssen vom 4. Juli 2007 und 19. Oktober 2007 (23 B 07.30069 und 13a ZB 07.30427) unter Berufung auf diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung des Bundesamts über den Widerruf dann festgestellt, wenn es über die Alt-Anerkennung des Klägers in einem von der Ausländerbehörde angeregten Widerrufsverfahren bereits eine sachliche Prüfung durchgeführt, das Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen mit schriftlicher Begründung verneint und die getroffene Negativentscheidung der Ausländerbehörde mitgeteilt hatte.
  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 1 K 07.30561

    Türkei; Widerruf der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51

    Auszug aus VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254
    Das Gericht sieht daher noch keine verfestigte und nachhaltige Veränderung der Menschenrechtssituation in der Türkei, die aber Voraussetzung für einen "Wegfall der Umstände" im Sinn von Art. 1 C Nr. 5 Satz 1 GFK ist, aufgrund derer die Flüchtlingsanerkennung erfolgte (so auch: VG Ansbach, Urt. v. 12.3.2008, AN 1 K 07.30561 nach juris; a.A.: VG Ansbach, Urt. v. 20.12.2006, Asylmagazin 2007, 28).
  • VG Stuttgart, 08.10.2007 - A 11 K 300/07

    Rücknahme der Asylanerkennung; Nachweis- und Darlegungslast; keine Bestätigung

    Auszug aus VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254
    Gleichwohl geht das Gericht derzeit noch nicht davon aus, dass der Reformprozess bereits weit genug fortgeschritten ist, um eine menschenrechtswidrige Behandlung des Klägers durch türkische Sicherheitsorgane in der Praxis mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen zu können (vgl. auch VG München, Urt. v. 9.3.2006, M 24 K 05.50902; Urt. v. 20.7.2006, M 24 K 06.50238; Urt. v. 19.7.2007, M 24 K 07.50054 und Urt. v. 14. August 2008, M 24 K 08.50280; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.7.2006, 11 LB 264/05 nach juris; VG Stuttgart, Urt. v. 8.10.2007, A 11 K 300/07 nach juris).
  • VGH Bayern, 19.10.2007 - 13a ZB 07.30427
    Auszug aus VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat weiter mit Beschlüssen vom 4. Juli 2007 und 19. Oktober 2007 (23 B 07.30069 und 13a ZB 07.30427) unter Berufung auf diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung des Bundesamts über den Widerruf dann festgestellt, wenn es über die Alt-Anerkennung des Klägers in einem von der Ausländerbehörde angeregten Widerrufsverfahren bereits eine sachliche Prüfung durchgeführt, das Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen mit schriftlicher Begründung verneint und die getroffene Negativentscheidung der Ausländerbehörde mitgeteilt hatte.
  • VG München, 14.08.2008 - M 24 K 08.50280

    Widerruf des Flüchtlingsstatus; Situation in der Türkei für vorverfolgt

  • VG München, 21.08.2008 - M 24 K 08.50228

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und Flüchtling

    Gleichwohl geht das Gericht derzeit noch nicht davon aus, dass der Reformprozess bereits weit genug fortgeschritten ist, um eine menschenrechtswidrige Behandlung des Klägers durch türkische Sicherheitsorgane in der Praxis mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen zu können (vgl. auch VG München, Urt. v. 20.7.2006, M 24 K 06.50238; Urt. v. 16. Oktober 2008, M 24 K 08.50254; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.7.2006, 11 LB 264/05 nach juris; VG Stuttgart, Urt. v. 8.10.2007, A 11 K 300/07 nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.4.2008, 4 LA 24/08; VG Augsburg, Urt. v. 19.8.2008, Au 4 K 08.30067; VG Hannover, Urt. v. 2.9.2008, 1 A 121/08).
  • VG München, 29.05.2009 - M 24 K 08.50425

    Widerruf; Türkei; Vorverfolgung; Flüchtlingsanerkennung; Ausländerakte

    Gleichwohl geht das Verwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung derzeit noch nicht davon aus, dass der Reformprozess bereits weit genug fortgeschritten ist, um eine menschenrechtswidrige Behandlung des Klägers durch türkische Sicherheitsorgane in der Praxis mit der hier erforderlichen mit hinreichender Sicherheit ausschließen zu können (vgl. z.B.VG München, Urt. v. 11.12.2008, M 24 K 08.50165; Urt. v. 21.8.2008, M 24 K 08.50228; Urt. v. 16.10.2008, M 24 K 08.50254, jeweils mit zahlreichen Verweisen auf weitere Urteile der erkennenden Kammer).
  • VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; TKP-ML; Ermessen

    Gleichwohl geht das Gericht derzeit noch nicht davon aus, dass der Reformprozess bereits weit genug fortgeschritten ist, um eine menschenrechtswidrige Behandlung des Klägers durch türkische Sicherheitsorgane in der Praxis mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen zu können (vgl. auch VG München, Urt. v. 9.3.2006, M 24 K 05.50902; Urt. v. 16. Oktober 2008, M 24 K 08.50254; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.7.2006, 11 LB 264/05 nach juris; VG Stuttgart, Urt. v. 8.10.2007, A 11 K 300/07 nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.4.2008, 4 LA 24/08; VG Augsburg, Urt. v. 19.8.2008, Au 4 K 08.30067; VG Hannover, Urt. v. 2.9.2008, 1 A 121/08).
  • VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50276

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; nicht vorverfolgt ausgereist

    Gleichwohl geht das Gericht derzeit noch nicht davon aus, dass der Reformprozess bereits weit genug fortgeschritten ist, um eine menschenrechtswidrige Behandlung des Klägers durch türkische Sicherheitsorgane in der Praxis mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen zu können (vgl. auch VG München, Urt. v. 20.7.2006, M 24 K 06.50238; Urt. v. 16. Oktober 2008, M 24 K 08.50254; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.7.2006, 11 LB 264/05 nach juris; VG Stuttgart, Urt. v. 8.10.2007, A 11 K 300/07 nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.4.2008, 4 LA 24/08; VG Augsburg, Urt. v. 19.8.2008, Au 4 K 08.30067; VG Hannover, Urt. v. 2.9.2008, 1 A 121/08).
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